Heutige Einlasszeiten: von 11:00 bis 20:00 Uhr
Heutige Einlasszeiten: von 09:00 bis 20:00 Uhr
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Besucherordnung

Besucherordnung
01. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennt der Besucher diese Besucherordnung der U-Bootmuseum Hamburg GmbH uneingeschränkt an.
02. Das Betreten der baulichen Anlagen sowie die Besichtigung des U-Bootes erfolgen ausdrücklich auf eigene Gefahr.
ACHTUNG: Jeder Besucher muss die niedrige Raumhöhe, überstehende Metallteile, Stufen, Luken, Schotten und Versorgungsleitungen beachten! Erhöhte Rutsch- und Stolpergefahr besteht auf dem gesamten U-Boot, insbesondere bei hohen Schuhabsätzen und weitere Kleidung.
03. Wegen der herrschenden Enge auf dem U-Boot ist die Besichtigung für Personen mit körperlichen Behinderungen oder bei Gefahr von Platzangst nicht zu empfehlen. Eine Besichtigung für Rollstuhlfahrer ist aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht möglich.
04. Kindern unter zehn Jahren ist der Zutritt zum U-Boot nur in Begleitung Erwachsener erlaubt.
05. Der Aufenthalt auf dem U-Boot ist nur innerhalb der gekennzeichneten und für Besucher freigegebenen Bootsbereiche gestattet. Der Zutritt zu den nicht öffentlichen Bereichen des U-Bootes ist strikt untersagt und entbindet uns von jeglicher Haftung.
06. Aus Gründen der Besuchersicherheit ist die U-Bootbesichtigung nur in Richtung der angebrachten Markierungen möglich.
07. Auf dem gesamten U-Boot herrscht absolutes Rauchverbot. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken jeglicher Art ist strikt untersagt.
08. Das Mitführen von Tieren, Werkzeug, sperrigen Gegenständen und großen Taschen ist verboten. Diese sind auf eigene Gefahr außerhalb des U-Bootes zu deponieren. Eine Aufbewahrungs- und Obhutspflicht des Museumsbetreibers besteht nicht.
09. Das U-Boot wird zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht. Jeder Diebstahl, jede Sach- oder sonstige mutwillige Beschädigung des U-Bootes und seiner Einrichtungen gelangen zur Strafanzeige und verpflichten den Verursacher zum Schadensersatz in voller Höhe.
10. Die Eintrittskarte berechtigt den Inhaber zum einmaligen Betreten des U-Bootes für die Dauer von 90 Minuten. Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar und verliert nach Verlassen des U-Bootes, spätestens jedoch nach 90 Minuten ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie, dass sich aus Sicherheitsgründen nicht mehr als 80 Personen gleichzeitig im U-Boot aufhalten dürfen.
11. Im Falle einer Havarie, bei Alarm oder anderen Betriebsstörungen ist Ruhe zu bewahren und den Lautsprecherdurchsagen und Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Das U-Boot ist in dieser Situation unverzüglich auf dem schnellsten Weg über die markierten Fluchtwege durch den Bug- oder Achterausgang zu verlassen.
12. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Personen- und Sachschäden in Höhe von max. € 2.000.000,-- und bei Vermögensschäden nur in Höhe von max. € 5.000,--. Wer gegen die sicherheitsrelevanten Bestimmungen dieser Besucherordnung verstößt, verliert jeglichen Schadensersatzanspruch. Unsere Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt dadurch unberührt.
13. Wir haften nicht für das Fremdverschulden durch Dritte.
14. Foto- und Videoaufnahmen sind nur nach käuflichem Erwerb einer Erlaubnis und nur für den privaten Gebrauch zugelassen.
15. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg. Für die vertraglichen Bedingungen gilt deutsches Recht.
16. Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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