Heutige Einlasszeiten: von 11:00 bis 20:00 Uhr
Heutige Einlasszeiten: von 09:00 bis 20:00 Uhr
Heutige Einlasszeiten: von 09:00 bis 20:00 Uhr
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Besucherordnung
Besucherordnung
01. | Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennt der Besucher diese Besucherordnung der U-Bootmuseum Hamburg GmbH uneingeschränkt an. |
02. | Das Betreten der baulichen Anlagen sowie die Besichtigung des U-Bootes erfolgen ausdrücklich auf eigene Gefahr. ACHTUNG: Jeder Besucher muss die niedrige Raumhöhe, überstehende Metallteile, Stufen, Luken, Schotten und Versorgungsleitungen beachten! Erhöhte Rutsch- und Stolpergefahr besteht auf dem gesamten U-Boot, insbesondere bei hohen Schuhabsätzen und weitere Kleidung. |
03. | Wegen der herrschenden Enge auf dem U-Boot ist die Besichtigung für Personen mit körperlichen Behinderungen oder bei Gefahr von Platzangst nicht zu empfehlen. Eine Besichtigung für Rollstuhlfahrer ist aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht möglich. |
04. | Kindern unter zehn Jahren ist der Zutritt zum U-Boot nur in Begleitung Erwachsener erlaubt. |
05. | Der Aufenthalt auf dem U-Boot ist nur innerhalb der gekennzeichneten und für Besucher freigegebenen Bootsbereiche gestattet. Der Zutritt zu den nicht öffentlichen Bereichen des U-Bootes ist strikt untersagt und entbindet uns von jeglicher Haftung. |
06. | Aus Gründen der Besuchersicherheit ist die U-Bootbesichtigung nur in Richtung der angebrachten Markierungen möglich. |
07. | Auf dem gesamten U-Boot herrscht absolutes Rauchverbot. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken jeglicher Art ist strikt untersagt. |
08. | Das Mitführen von Tieren, Werkzeug, sperrigen Gegenständen und großen Taschen ist verboten. Diese sind auf eigene Gefahr außerhalb des U-Bootes zu deponieren. Eine Aufbewahrungs- und Obhutspflicht des Museumsbetreibers besteht nicht. |
09. | Das U-Boot wird zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht. Jeder Diebstahl, jede Sach- oder sonstige mutwillige Beschädigung des U-Bootes und seiner Einrichtungen gelangen zur Strafanzeige und verpflichten den Verursacher zum Schadensersatz in voller Höhe. |
10. | Die Eintrittskarte berechtigt den Inhaber zum einmaligen Betreten des U-Bootes für die Dauer von 90 Minuten. Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar und verliert nach Verlassen des U-Bootes, spätestens jedoch nach 90 Minuten ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie, dass sich aus Sicherheitsgründen nicht mehr als 80 Personen gleichzeitig im U-Boot aufhalten dürfen. |
11. | Im Falle einer Havarie, bei Alarm oder anderen Betriebsstörungen ist Ruhe zu bewahren und den Lautsprecherdurchsagen und Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Das U-Boot ist in dieser Situation unverzüglich auf dem schnellsten Weg über die markierten Fluchtwege durch den Bug- oder Achterausgang zu verlassen. |
12. | Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Personen- und Sachschäden in Höhe von max. € 2.000.000,-- und bei Vermögensschäden nur in Höhe von max. € 5.000,--. Wer gegen die sicherheitsrelevanten Bestimmungen dieser Besucherordnung verstößt, verliert jeglichen Schadensersatzanspruch. Unsere Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt dadurch unberührt. |
13. | Wir haften nicht für das Fremdverschulden durch Dritte. |
14. | Foto- und Videoaufnahmen sind nur nach käuflichem Erwerb einer Erlaubnis und nur für den privaten Gebrauch zugelassen. |
15. | Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg. Für die vertraglichen Bedingungen gilt deutsches Recht. |
16. | Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |